Hinter dem stolzen Ausdruck „der aktuelle Stand der Technik“ verbirgt sich eine oft jahrzehntelange Forschungs- und Entwicklungsarbeit – bei globaler Konkurrenz. Der Begriff bezieht sich aber nicht nur auf die Technik, er hat auch gesetzliche und wirtschaftliche Aspekte.

Die Sicherheitsanforderungen an Geräte und Maschinen stehen in einem engem Zusammenhang mit diesem Begriff. Denn die Anforderungen müssen zeitgemäß sein und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Auch Jahre nach der Entstehung des Produktes sind der damalige Stand der Technik und die zu dem Zeitpunkt anwendbaren Richtlinien der Ausgangspunkt, an dem die Einsatzfähigkeit und Konformität der Maschine gemessen werden.

Die technische Entwicklung beeinflusst stark die betriebswirtschaftlichen Größen, denn sie gibt den Takt für die Kostenentwicklung und den Produktlebenszyklus an.

Sicherheitskonzepte, die tragbar sind

Hier lässt sich deutlich ein Trend erkennen. Die Sicherheitskosten für den Hersteller wachsen ständig. Wächst aber die Komplexität der Technik, so wächst auch die Liste von möglichen Situationen, die zu berücksichtigen sind. So wird z. B. bei der Erstellung einer CE-Erklärung vom Hersteller gegenüber der Marktaufsicht und den Verbrauchern zugesichert, dass das entsprechende Produkte mit allen zu beachtenden europäischen Richtlinien konform ist. Die dafür durchzuführenden Überprüfungen haben sich von einer einfachen Prozedur zu einem richtig aufwendigen Verfahren entwickelt. Auch die Tatsache, dass die CE-Kennzeichnung in eigenem Ermessen erstellt wird, mindert diesen Aufwand auf keinen Fall, denn die Verantwortung liegt vollkommen auf den Schultern der Hersteller.

Unser Sicherheitskonzept ist so ausgearbeitet, dass sowohl der Investitionsaufwand – der tragbar bleiben muss – als auch die Arbeitssicherheit umfassend berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung eines neuen Gerätes steht der Sicherheitsaspekt bei uns immer im Blick – spätestens beim Designreview.

Zwei bekannte Gründe für die Inangriffnahme einer Investition zielen auf die Erhöhung von Qualität und Produktivität. Aber auch die Kosten müssen unter Kontrolle bleiben. Denn die Sicherheitsmaßnahmen dürfen trotz ihrer Wichtigkeit die Budgetkosten des Kunden nicht sprengen. Ist die Abdeckung aller Sicherheitsaspekte aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, muss der Informationspflicht umso sorgfältiger nachgegangen werden. Dabei ist das vorhersehbare Verhalten des Systems in allen Verwendungsmodi entscheidend. Die Bedienungsanleitung muss deshalb so ausgearbeitet werden, dass dem Bediener der Maschine eine evtl. Gefahr vollkommen bewusst ist, sodass er in der Lage ist, kritische Situationen nicht aufkommen zu lassen.

Handhabungsgeräte

Wir stellen Handhabungsgeräte wie Manipulatoren, Dreiarme und andere Geräte auf höchstem Niveau her, welche Überkopfarbeiten ermöglichen. Diese sind ein separates Kapitel in puncto Sicherheit.

Wir meinen: Trotz der vielen Vorschriften sind wichtige Themen – z. B. die Absturzsicherung für industrielle Lasten – noch nicht in allen Unternehmen ausreichend ausgearbeitet. Deswegen kümmern wir uns permanent um die Entwicklung der notwendigen Lösungen. Anders als bei Kränen und Hebezeugen, die nach den Sicherheitsanforderungen in regelmäßigen Zyklen geprüft werden müssen, besteht für Manipulatoren und Dreiarme eine solche gesetzliche Anforderung nicht.

Trotzdem: Als Hersteller fühlen wir uns für die Sicherheit in jeder Hinsicht verantwortlich – nicht nur für die Eintragungen in die Wartungs- und Inspektionspläne der entsprechenden CE-Erklärungen.